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   OLG Hamm, 12.07.1991 - 26 U 146/89   

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https://dejure.org/1991,2560
OLG Hamm, 12.07.1991 - 26 U 146/89 (https://dejure.org/1991,2560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.1991 - 26 U 146/89 (https://dejure.org/1991,2560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 26 U 146/89 (https://dejure.org/1991,2560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinsames Aufmaß: Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann sich der Auftragnehmer vor späteren Beanstandungen der Mengenangaben in seinen Rechnungen schützen? (IBR 1991, 430)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1496
  • BauR 1992, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Vielmehr genügt, wenn sich die Parteien zB anhand von Plänen darüber einig sind, dass eine bestimmte Leistung nach Maß, Zahl und/oder Gewicht erbracht ist (OLG Hamm NJW-RR 1991, 1496; Werner/Pastor aaO., Rn. 2033).
  • OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99

    Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn

    Sie hat nicht vorgetragen, dass die in der gemeinsamen Aufmessung getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dass ihr - und auch ihrem Bauleiter ( § 166 BGB ) - dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmessen bekannt geworden ist (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 242, 243) [OLG Hamm 12.07.1991 - 26 U 146/89] .
  • OLG Frankfurt, 08.03.2000 - 4 U 39/97

    VOB-Vertrag: Rückzahlungsanspruch wegen Überzahlung von Erdarbeiten nach

    Dieses gemeinsame Aufmaß ist für den Auftraggeber - auch für die Klägerin als öffentlich-rechtliche Körperschaft (vgl. BGH BauR 1992, 242, 243; BauR 1975, 211, 212) - in dem Sinne bindend, als er später nicht mehr einwenden lediglich einwenden kann, die getroffenen Feststellungen seien nicht richtig.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 109/99

    WEG : Fassadensanierungsarbeiten an der Wohnungseigentumsanlage

    Dieses ist als deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzusehen, von dem sich die Beklagten nur lösen können, wenn sie nachweisen, daß die Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist (OLG Hamm, BauR 1992, 242, 243, Ingenstau-Korbion, VOB , 13. Aufl., B § 14 Rdn.38).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99

    Wird die Fassadenfläche inklusive der Fenster berechnet?

    Dieses ist als deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzusehen, von dem sich die Beklagten nur lösen können, wenn sie nachweisen, daß die Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist (OLG Hamm BauR 1992, 242 (243), Ingenstau-Korbion, VOB, 13. A., B § 14 RNr. 38).
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